Die Beantragung der Energiekostenpauschale ist noch bis 8.8.2024 12 Uhr unter www.energiekostenpauschale.at möglich.

Förderungsfähig sind bestehende Unternehmen mit Betriebsstätte in Österreich, deren Jahresumsatz im Kalenderjahr 2023 mind. 10.000,- und max. 400.000,- € betragen hat.

Das Unternehmen muss in eigenem Namen und auf eigene Rechnung gewerblich oder industriell unternehmerisch tätig sein oder es muss sich um ein konzessioniertes Unternehmen des öffentl. Verkehrs oder um einen gemeinnützigen Rechtsträger mit seinen unternehmerischen Tätigkeiten (§ 2 UStG) handeln.

Auf der Seite www.energiekostenpauschale.at gibt es einen Branchencheck, mit dem die Antragsberechtigung geprüft wird.

Ihren jeweiligen ÖNACE-Code finden Sie unter www.usp.gv.at, wenn Sie sich mit Ihrer elektronischen Signatur anmelden.

Nicht antragsberechtigt sind öffentliche Unternehmen, Gebietskörperschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Unternehmen aus den Sektoren Energie, Finanzwesen und Versicherungswesen, Realitätenwesen, Landwirtschaft, freie Berufe, politische Parteien und deren Unternehmen.

Bitte beachten Sie:

Der Antrag muss persönlich eingebracht werden und ist nur über Ihren persönlichen USP-Zugang möglich. Ohne persönlichen USP-Zugang ist eine Einreichung nicht möglich!

Wir als Steuerberater verfügen hier über keinen zentralen Zugang und können den Antrag NICHT für Sie einbringen.

 

Ihr Team der FM Steuerberatung & PROTAX Steuerberatung